sie angeschrien habe, als sie einem Zellengenossen habe helfen wollen. Zudem habe er mit seinem Fuss die Zellentüre versperrt, so dass die Mitarbeiterin die Zelle nicht habe schliessen können. Aufgrund dieser Vorfälle sei A.________ in der Zeit vom 25.08.2020 bis zum 08.09.2020 mit Arrest sanktioniert worden. Wegen seines Verhaltens habe man ihm keine Arbeit anbieten können. In seiner Freizeit habe er das Fitnesstraining und die Bibliothek besucht. Auch während des ganzen Strafverfahrens war das Verhalten von A.________ unkooperativ, fordernd, drohend und immer unterschwellig aggressiv. Ganz offensichtlich hat er ein Problem mit seiner Emotionsregulation.