1936 f.). Dem Führungsbericht des Regionalgefängnisses Thun vom 13.10.2020 kann entnommen werden, dass er sich vom 02.06.2020 bis zum 04.09.2020 im Regionalgefängnis Thun befand. Das Betreuungspersonal habe A.________ als sehr fordernden Insassen wahrgenommen. Er habe sich mehrmals geweigert an der Zellenreinigung teilzunehmen und habe immer wieder Zigaretten gefordert. Als A.________ am 30.07.2020 von einer Befragung bei der Staatsanwaltschaft zurückgekommen sei, sei er so aufgebracht gewesen, dass er auf eigenen Wunsch in die Sicherheitszelle gebracht werden musste.