Auch A.________ weist für die relativ kurze Aufenthaltsdauer in der Schweiz ein mehrere Seiten langes Strafregister auf. In der Zeit ab dem 23.11.2014, und somit kurz nach seiner Einreise in die Schweiz am 15.11.2014, wurde er bisher neunmal verurteilt. Das letzte Urteil erfolgte am 10.06.2020 des Ministère public du canton de Genève. Er ist einschlägig vorbestraft mit Raub, Diebstahl, Hausfriedensbruch. Aber auch wegen Raufhandels, schwerer Körperverletzung, Betäubungsmittelwiderhandlungen und ausländerrechtlichen Widerhandlungen. Kaum wurde er aus der Haft entlassen, wurde er jeweils wieder straffällig.