Er habe nur noch Tanten und Onkel in Y.________ (Land). Da er keinerlei Dokumente zu seiner Identität besitzt und die Zusammenarbeit mit den Behörden verweigert, konnte er bis jetzt nicht aus der Schweiz ausgeschafft werden, obschon das Tribunal de police Genève am 20.06.2018 eine Landesverweisung von 10 Jahren verhängt hat. Seit dem 13.04.2020 gelte er als untergetaucht. Gemäss seinen eigenen Angaben arbeite er zeitweise schwarz und führe diverse Arbeiten aus wie als Gärtner, Elektriker oder Plattenleger. Er ist nicht verheiratet und hat keine Kinder.