Indem er sich weiterhin nicht um die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften kümmerte, musste er mit dem Risiko weiterer solcher künftigen Strafen rechnen. Als Folge davon überwiegt vorliegend der spezialpräventive Nutzen die persönlichen Interessen des Beschuldigten. Es ist demnach vorliegend für jedes einzelne Delikt eine Freiheitsstrafe auszusprechen. 17.9 Konkrete Höhe der Freiheitsstrafe 17.9.1 Provisorische Gesamtfreiheitsstrafe Die Einsatzstrafe von 13 Monaten Freiheitsstrafe für den begangenen Raub ist nunmehr im Rahmen der Asperation durch die für die weiteren begangenen Delikte