2104 ff.): 1) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Tagen wegen Diebstahls durch die Jugendanwaltschaft Basel-Stadt am 23. November 2014; 2) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten und einer Busse von CHF 100.00 wegen Diebstahls sowie Versuchs dazu und wegen einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch das Ministère public de l’arrondissement Lausanne am 22. März 2015; 3) zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Busse von CHF 300.00 wegen schwerer Körperverletzung, Raufhandels, rechtswidrigem Aufenthalt sowie einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Urteil des Tribunal correctionnel Lausanne vom 10. März 2016;