Die VBRS-Richtlinien (Stand 1. Januar 2021, S. 9) sehen für das Führen oder Führenlassen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis eine Strafe von 18 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mind. CHF 300.00 vor. Verschuldenserhöhend wirkt sich die lange Fahrstrecke von Genf nach Nyon mit knapp 30 Kilometern aus. Ebenfalls ist dem Beschuldigten anzulasten, dass er nie über einen Führerschein verfügte und demnach eine grosse Verkehrsgefährdung darstellte.