38 17.6.3 Fazit Tatkomponenten Insgesamt bleibt es bei einem leichten Tatverschulden. Nach Berücksichtigung sämtlicher Tatkomponenten geht die Kammer von einer Strafe von 15 Strafeinheiten aus. 17.7 Fahren ohne Berechtigung 17.7.1 Objektive Tatschwere Die VBRS-Richtlinien (Stand 1. Januar 2021, S. 9) sehen für das Führen oder Führenlassen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis eine Strafe von 18 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mind. CHF 300.00 vor.