17.5 Diebstahl 17.5.1 Objektive Tatschwere Die VBRS-Richtlinien (Stand 1. Januar 2021, S. 47) sehen für einen Einschleichdiebstahl mit Deliktswert von CHF 1'000.00 – der Täter betritt die Garderobe einer Turnhalle und erbeutet aus den dort liegenden Kleidern CHF 1'000.00 – eine Referenzstrafe von 30 Strafeinheiten vor. Bei strafbaren Handlungen gegen das Vermögen widerspiegelt insbesondere der Deliktsbetrag die Verletzung dieses Rechtsguts.