Die subjektive Tatschwere wirkt sich neutral auf das Tatverschulden des Beschuldigten aus. 17.4.3 Fazit Tatkomponenten Aufgrund der gesamten Tatkomponenten und im Vergleich zum Referenzsachverhalt erachtet die Kammer 60 Strafeinheiten als angemessen. 17.5 Diebstahl 17.5.1 Objektive Tatschwere Die VBRS-Richtlinien (Stand 1. Januar 2021, S. 47) sehen für einen Einschleichdiebstahl mit Deliktswert von CHF 1'000.00 – der Täter betritt die Garderobe einer Turnhalle und erbeutet aus den dort liegenden Kleidern CHF 1'000.00 – eine Referenzstrafe von 30 Strafeinheiten vor.