36 Zwischenfazit objektive Tatschwere Das objektive Tatverschulden ist als leicht zu qualifizieren. Die Kammer erachtet 60 Strafeinheiten für angemessen. 17.4.2 Subjektive Tatschwere Beim Erwerb des Motorrades handelte der Beschuldigte vorsätzlich. Die Beweggründe waren rein monetär, was aber als deliktsimmanent zu bezeichnen und neutral zu gewichten ist. Zwischenfazit subjektive Tatschwere Die subjektive Tatschwere wirkt sich neutral auf das Tatverschulden des Beschuldigten aus.