34 Nachfolgend wird die Strafe für die mit Freiheitsstrafe zu sanktionierenden Delikte begründet und die Gesamtfreiheitsstrafe sowie die notwendige Zusatzstrafe gebildet. 17.3 Einsatzstrafe für die schwerste Straftat – Raub 17.3.1 Objektive Tatschwere Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Geschütztes Rechtsgut ist zum einen das Vermögen. Aus vermögensstrafrechtlicher Perspektive ist Raub ein Diebstahl unter Anwendung von Gewalt und Drohung. Zum anderen schützt Art.