Davon ausgehend ist die Strafe aufgrund der ferner zu beurteilenden Delikte (Hehlerei, Diebstahl, Hausfriedensbruch und Fahren ohne Berechtigung) sowie schliesslich um die bereits mit Urteilen des Ministère public du canton de Genève vom 29. Mai 2020 und vom 10. Juni 2020 beurteilten Delikte (Diebstähle, Verweisungsbruch, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz) angemessen zu erhöhen und eine Gesamtstrafe zu bilden. Davon sind die mit Urteilen des Ministère public du canton de Genève vom 29. Mai 2020 und vom 10. Juni 2020 bereits ausgesprochene Strafen wiederum abzuziehen. Daraus ergibt sich sodann die Zusatzstrafe.