Auch dies sei ihm neutral anzurechnen. Zum Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren sei zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte bereits bei der Polizei alles zugegeben habe. Es bliebe somit bei einer Freiheitsstrafe von 47 Tagen und einer Busse von CHF 200.00. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sei dem Beschuldigten für die Überhaft eine vom Gericht zu bestimmende Entschädigung zuzusprechen.