16. Vorbringen des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Die Verteidigung bringt im Berufungsverfahren vor (S. 15 f. des Protokolls der oberinstanzlichen Hauptverhandlung; pag. 2136 f.), die Vorinstanz habe auf eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten und 15 Tagen geschlossen. Infolge der Anträge seitens des Beschuldigten sei diese Strafe nicht in unwesentlichem Umfang zu reduzieren.