31 der einfachen Verkehrsregelverletzung und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht. Die Schuldsprüche wegen der einfachen Verkehrsregelverletzung und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie die hierfür ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 250.00 und bestimmte Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von drei Tagen sind rechtskräftig.