V. Strafzumessung 13. Theoretische Grundlagen Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen für die Strafzumessung zutreffend wiedergegeben (S. 53 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1923 ff.). Es wird vorab auf diese Ausführungen verwiesen. 14. Einleitende Bemerkungen Der Beschuldigte hat sich vorliegend des Raubes, der Hehlerei, des Diebstahls, des Hausfriedensbruchs, der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz,