Schätzung der Staatsanwaltschaft ca. CHF 3'000.00 Neupreis), zum Preis von CHF 100.00, welches am 29. April 2020 ca. um 17:45-17:55 Uhr, dem Geschädigten E.________ von einer unbekannten Person entwendet worden war. Der Beschuldigte wusste um die deliktische Herkunft bzw. er musste aufgrund der Umstände des Erwerbs – Person der Verkäuferschaft, keine Fahrzeugpapiere, tiefer Kaufpreis – von einer solchen ausgehen. IV. Rechtliche Würdigung