29 Der Sachverhalt gemäss der Anklageschrift in der Variante der Alternativüberweisung der Hehlerei, ist erstellt. Der Beschuldigte erwarb im Zeitraum zwischen dem 29. April 2020 ca. um 17:45-17:55 Uhr und dem 1. Mai 2020 ca. um 16:00 Uhr, das Motorrad Honda SES 125 Dylan mit Kennzeichen ________ (Kennzeichen) (Wert unbekannt; Schätzung der Staatsanwaltschaft ca. CHF 3'000.00 Neupreis), zum Preis von CHF 100.00, welches am 29. April 2020 ca. um 17:45-17:55 Uhr, dem Geschädigten E.________ von einer unbekannten Person entwendet worden war.