So sagte er anlässlich der Schlusseinvernahme vom 30. Juli 2020, es könne sein, dass der Roller gestohlen gewesen sei (pag. 415 Z. 462 ff.) und vor der Vorinstanz in seinem letzten Wort, man könne ihn wegen der Geschichte mit dem Haus und dem Motorrad verurteilen, sicher aber nicht für den Fall mit dem Mann (pag. 1808). Vor der Berufungsinstanz bejahte er, nach Vorhaltung seiner Darstellung der Ereignisse – er kaufe von einem Betrunkenen auf der Strasse für CHF 100.00 ein Motorrad ohne Papiere – die Frage, er müsse doch annehmen, dass dies nicht legal sei.