prêté cette moto» (pag. 425 D. 3.) – nicht deckungsgleich. Weiter ist zu beobachten, dass der Beschuldigte nicht um Ausflüchte verlegen ist. Anhand seiner Wortmeldung vor Berufungsinstanz: «Ich bekomme jedes Mal einen anderen Übersetzer und manchmal gibt es auch Missverständnisse. Bei diesen Fragen ging es nur um Kleinigkeiten, um Wörter, um Frühstück oder Abendessen, um Kauf oder nicht Kauf» (pag. 2132 Z. 36-42), kann dies eindrücklich aufgezeigt werden. Wie bereits vorgehend ausgeführt (vgl. E. 0 hievor) ist dem Beschuldigten ein taktisches Aussageverhalten zu attestieren.