Den Neupreis legte die Staatsanwaltschaft zwischen CHF 3'200.00 und CHF 3'500.00 fest (pag. 402). 10.7.2 Aussagen der Verfahrensbeteiligten, insbesondere des Beschuldigten Der Beschuldigte legte bezüglich diesem Sachverhalt ein unglaubhaftes Aussageverhalten an den Tag. Er machte nachweislich falsche Aussagen. So gab er anlässlich der Schlusseinvernahme vom 30. Juli 2020 an, der Besitzer des Rollers habe gesagt, die Person, welche ihn bestohlen habe, gesehen zu haben, es sei ein Rumäne gewesen und nicht er (pag. 415 Z. 462 ff.). Den Akten ist diese Aussage des Besitzers nicht zu entnehmen.