26 10.6 Argumente der Staatsanwaltschaft Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung wurde seitens der Regionalen Staatsanwaltschaft plädiert, eine unbekannte Person habe in Genf ein Motorrad gestohlen, welches mit Schlüssel im Zündschloss vom Besitzer kurze Zeit abgestellt worden sei. Zwei Tage später sei der Beschuldigte mit diesem Motorrad in Nyon angehalten worden. Der Beschuldigte behaupte, das Motorrad von einem Rumänen für CHF 100.00 gekauft zu haben. Die Angaben des Beschuldigten seien aber zu wage.