Der Anzeige ist weiter zu entnehmen, dass das Motorrad im Tatzeitpunkt einen Kilometerstand von 26’000 Km aufwies. 10.3 Subjektive Beweismittel Als subjektive Beweismittel befinden sich neben den Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Einvernahme vom 1. Mai 2020 bei der Polizei Nyon (pag. 403 ff.), der Einvernahme vom 30. Juli 2020 vor der Staatsanwaltschaft (pag. 415 ff.), der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 29. Oktober 2020 (pag. 1792 ff.) und der Berufungsverhandlung vom 10. September 2021 (pag. 2127 ff.) auch die Aussagen von X.________ vom 1. Mai 2020 bei der Polizei Nyon (pag. 424 ff.) in den Akten.