gemäss Internet ca. CHF 3'000.00 Neupreis), zum Preis von CHF 100.00, welches am 29.04.2020, ca. 17:45-17:55 Uhr, dem Geschädigten E.________ von einer unbekannten Person entwendet worden war. A.________ wusste um die deliktische Herkunft bzw. er musste aufgrund der Umstände des Erwerbs (vgl. Verkäuferschaft, Örtlichkeiten des Kaufs, keine Papiere, tiefer Kaufpreis etc.) zumindest von einer solchen ausgehen.