_ schlug mit seinem Ellbogen nach hinten, woraufhin der Beschuldigte von ihm abliess und mit dem Deliktsgut flüchtete. Der Beschuldigte entwendete die Uhr wissentlich gegen den Willen des Eigentümers, um sich daran einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. III. Sachverhalt und Beweiswürdigung zum Vorfall vom 29. April/1. Mai 2020 in Genf – Vorwurf des Diebstahls eventuell Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch sowie alternativ Hehlerei gemäss der Anklageschrift Bst. B Ziff. 2