2104 ff.). Entgegen den Aussagen des Beschuldigten, sie seien nach ihrer Ankunft in Genf zur Einrichtung in T.________ (Ortschaft) gegangen, er sei nicht reingelassen worden und habe deshalb bei einem Kollegen, der U.________ heisse übernachtet (pag. 314 Z. 457-464 und pag. 1794 Z. 21-26), haben Abklärungen der Polizei ergeben, dass sowohl der Beschuldigte als auch C.________ in der Nacht vom 4. auf den 5. Mai 2020 nicht in ihrer Unterkunft in Genf erschienen sind (pag. 229). Auch gab er bei der Schlusseinvernahme an, damals [am 4. Mai 2020] ein Louis Vuitton Telefon gehabt zu haben (pag. 337 Z. 259). Das Effektenverzeichnis führt aber ein Mobiltelefon Samsung auf