So könnten es auch Freunde sein, die jemanden von hinten umarmen. Ein Zeugenaufruf, wie von der Verteidigung gefordert, wäre nicht erfolgsversprechend gewesen. Hevorzuheben ist ferner, das vehemente Bestreiten des Beschuldigten, den Raub begangen zu haben. Augenfällig sind dabei seine übertriebenen Verneinungen, unter der ständigen Beteuerung die Wahrheit zu sagen. Beispielsweise anlässlich der Hafteröffnung: «Nein nein nein nein… Ich sage Ihnen direkt die Wahrheit, 100%» (pag. 310 Z. 205), «Nein nein nein» (pag. 310 Z. 211). Vor dem kantonalen Zwangsmassnahmengericht schwörte er sodann, es sei kein Raub gewesen. Er habe keinen Raub begangen.