__ und der Beschuldigte beim Einschleichdiebstahl am H.________weg eine kleine Beute machten, liegt der Schluss nahe, dass sie es nochmals versuchten. Diesmal mit einem anderen Vorgehen und ausgerichtet auf eine teuer aussehende Uhr. Der Beschuldigte führte selber aus, er kenne alle Sorten von teuren Uhren und er würde nicht für eine Uhr mit Wert von CHF 99.00 einen Raub begehen (pag. 345 Z. 524 ff.). Im Umkehrschluss geht aus dieser Aussage hervor, für eine höherwertige Uhr hingegen schon. Gut vorstellbar ist, dass eine Uhr der Marke Constantin Durmont am Handgelenk und aus weiterer Entfernung wie eine teure Uhr erscheint.