gemäss dem Effektenverzeichnis vom 4. Mai 2020 kein Telefon mit sich führte (pag. 235) und mithin keine Möglichkeit ersichtlich ist, wie er mit diesem angeblichen Mittäter, der sich in der örtlichen Nähe hätte aufhalten müssen und zudem noch auf das vom Opfer abgegebene Signalement (vgl. vorgehende Aussagen des Opfers; pag. 252 Z. 58 ff., pag. 266 Z. 228 ff.) passen müsste, in Kontakt hätte treten können. Auch verschwindet diese Drittperson in der Darstellung des Beschuldigten spurlos wieder. Da C.________ und der Beschuldigte beim Einschleichdiebstahl am H.________weg eine kleine Beute machten, liegt der Schluss nahe, dass sie es nochmals versuchten.