20 stellung an der Berufungsverhandlung, sein Kollege habe kein Telefon dabei gehabt, er habe ihn mit einem Telefon einer anderen Person angerufen (pag. 2131 Z. 1-5), verstrickt sich der Beschuldigte nur in weitere Widersprüchlichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass die telefonische Absprache nicht stattgefunden hat und der Beschuldigte auf C.________ in der Nähe des Polizeipostens gewartet hat. Zumal dem Beschuldigten diesbezüglich offensichtliches Lügen nachgewiesen werden konnte: C.______