_] ihm telefoniert. Er habe ihn gefragt, wo er sei. Er habe gesagt, er sei am Bahnhof. Dann sei er zu ihm gekommen (pag. 2127 Z. 16-18). Sein Kollege habe ihn 20 Minuten, nachdem er [der Beschuldigte] entlassen worden sei, angerufen. Sie hätten sich 20 Minuten nach dem Telefonat am Bahnhof getroffen und seien dann zusammen auf den Zug (pag. 2130 Z. 18-29). Auf die vorgehaltene Feststellung, dass C.________ gemäss der Polizei an diesem Tag kein Handy bei sich gehabt habe, gab der Beschuldigte zu Protokoll: «Er hat kein eigenes Telefon dabei gehabt. Er hat mich mit einem Telefon einer anderen Person angerufen» (pag. 2131 Z. 1-5).