Darauf angesprochen, dass C.________ bei der Anhaltung am 4. Mai 2020 kein Mobiltelefon in seinen Effekten gehabt habe, antwortete er mit den Gegenfragen: «Haben Sie kein Telefon bei ihm gefunden?» sowie: «Wie kann das sein? Ich habe ihn doch angerufen und er hat mir geantwortet!?» (pag. 337 f. Z. 273-278). Vor der Vorinstanz sagte er am 29. Oktober 2020 sodann, C.________ habe ihn angerufen und gefragt wo er sei. Er habe ihm gesagt, wo er warte und er solle auch zum Bahnhof kommen. Dieser sei dann gekommen und sie seien zusammen über die Strasse zum Bahnhof ge-