In diesem Zusammenhang fallen zunächst seine Gegenfragen zu Beginn der Einvernahme anlässlich der Hafteröffnung am 29. Mai 2020 auf. Nachdem ihm die Vorwürfe vorgehalten wurden, fragte er sogleich: «Hier in Bern?». Dann, nachdem er auf sein Aussageverweigerungsrecht sowie darauf hingewiesen wurde, dass seine Aussagen als Beweismittel verwendet werden könnten: «Sind Sie sicher, dass ich das gemacht habe?» (pag. 64 Z. 11, pag. 65 Z. 19). Den Ablauf seiner Handlungen nachdem er von der Polizeiwache im J.________ (Stadtteil) am 4. Mai 2020 um 18:20 Uhr entlassen wurde, schilderte er im Rahmen seiner Einvernahmen wie folgt: