Bereits aus den Aussagen zum nachmittäglichen Einschleichdiebstahl am H.________weg, geht jedoch hervor, dass der Beschuldigte abschätzen bzw. heraushorchen wollte, was die Polizei bereits herausgefunden hatte. Beispielsweise verneinte er bei der delegierten Einvernahme vom 9. Juni 2020, auf den Einschleichdiebstahl angesprochen, zunächst, die Dame beobachtet zu haben bevor er in den Keller reingegangen sei. Einige Zeilen später, war er sich schon nicht mehr sicher, ob er sich versteckt hat oder nicht (pag. 182 Z. 256 f. und Z. 273 ff.).