282 Z. 424) in den Zug nach Genf gestiegen sein. Nicht einmal seine modifizierte Antwort auf entsprechende Nachfrage, es könne auch sein, dass er um 18:30 Uhr in den Zug nach Genf eingestiegen sei (pag. 282 Z. 427 f.), stimmt damit in zeitlicher Hinsicht mit den objektiven Beweismitteln überein. Im Weiteren widerspricht er sich u.a. auch bezüglich dem Treffpunkt mit A.________ mehrfach. So soll dies zunächst «dort wo ich für die Reise nach Genf einsteigen sollte» gewesen sein (pag. 282 Z. 406 f.), dann «dort wo das Tram fährt» «vis-a-vis vom Bahnhof» (pag. 305 Z. 158) und schliesslich soll er A.________ «dort wo die Busse stehen» «beim Bahnhof» getroffen haben (pag. 1790 Z. 27-31).