16 Der entsprechende Einwand der Verteidigung erweist sich nach Angeführtem nicht als stichhaltig. Die vom Opfer am Ende der Konfrontationseinvernahme von sich aus angebrachte Bemerkung bzw. Ergänzung: «Ich bin Mitarbeiter des Spanischen Staats in der Schweiz. In meinem Land muss jemand, welcher für den Staat arbeitet, die Wahrheit erzählen.», zeigt die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen überdies nochmals auf (pag. 269 Z. 350 f.). Aussagen von C.________ Für die Aussagen von C.________ kann auf die Zusammenfassung der Vorinstanz (S. 26 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung;