So sagte der Beschuldigte in der Schlusseinvernahme vom 30. Juli 2020 selber, er habe alle seine Sachen im Rucksack. Er wisse manchmal nicht, wo übernachten. Er habe alles dabei (pag. 190 Z. 175 ff.). Sowie im weiteren Verlauf der gleichen Einvernahme, die Polizei hätte ihm das Shampoo, seine Kleider zurückgegeben (pag. 336 Z. 223 f.).