254 Z. 114). Bei der Staatsanwaltschaft anlässlich der Konfrontationseinvernahme vom 30. Juni 2020 sagte das Opfer zum Tatverlauf weiter aus, er sei ganz entspannt gewesen und habe das nicht erwartet. Deshalb habe die Person ihn gleichzeitig mit der rechten Hand im Würgegriff haben und mit der linken Hand die Uhr abreissen können. Das Armband sei kaputt gegangen (pag. 264 f. Z. 181 f., Z. 186 und Z. 193). Das Opfer identifizierte C.________ zu 100% in der Fotovorweisung als den Täter, der sich vor ihn hingestellt habe, bevor er vom zweiten Täter um den Hals gepackt worden sei (pag. 253 Z. 75 f., pag.