(Stadtteil) an der S.________strasse und des Tatorts an der K.________strasse / N.________ (Örtlichkeit), geht die Zeit entgegen dem Vorbringen der Verteidigung mehr als auf, zumal ein passendes Opfer noch «abgewartet» werden musste. Das Diebesgut, die Uhr, konnte sowohl in den Effekten des Beschuldigten als auch bei C.________ nicht gefunden werden. Da diese jedoch erst am 20. bzw. 27. Mai 2020 in Genf angehalten werden konnten, kann aus diesem Umstand nichts zugunsten des Beschuldigten abgeleitet werden. Durchaus vorstellbar ist, dass diese in der Zwischenzeit verkauft, versteckt oder weggeworfen wurde. Auch geht das Vorbringen der Verteidigung, die Kameras am Bahnhof seien, ent-