Es bestünden mehrere Fahrwege, um mit dem Zug nach Genf zu gelangen (Verweis auf den Ausdruck des SBB-Fahrplans; pag. 244). Aus den Vorakten P/7826/2020 der Staatsanwaltschaft Genf ist überdies ein ähnliches deliktisches Zusammenwirken wie das Vorgeworfene zwischen dem Beschuldigten und C.________ zu entnehmen. So entwendete C.________ am 6. Mai 2020 einer Frau, die zuvor vom Beschuldigten abgelenkt wurde, das Mobiltelefon (vgl. Vorhalt anlässlich der Schlusseinvernahme vom 30. Juli 2020; pag. 339 Z. 315 ff.). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass C.________ und A.______