14 Im Nachtrag vom 21. Juli 2020 (pag. 242 f.) wird ausgeführt, infolge der Beweisanträge der Verteidigung (vgl. Akten- und Telefonnotiz der Staatsanwaltschaft vom 21. Juli 2020; pag. 232) hätten Abklärungen bezüglich der Videoüberwachung am Bahnhof Bern ergeben, dass das Bildmaterial nur 72h gespeichert werde und nicht mehr ediert werden könne. Nicht zu eruieren seien überdies die Abfahrtszeit, das Gleis und die Zugrichtung der beiden Beschuldigten. Es bestünden mehrere Fahrwege, um mit dem Zug nach Genf zu gelangen (Verweis auf den Ausdruck des SBB-Fahrplans;