Der Akten-/Telefonnotiz vom 31. Juli 2020 der Staatsanwältin R.________ (pag. 245 f.) ist im Zusammenhang mit den vorgenannten Abklärungen zu entnehmen, dass A.________ bei seiner Verhaftung ein Mobiltelefon «Royalstar» bzw. Louis Vuitton inkl. SIM-Karte von Lycamobile (vgl. Fotos auf pag. 238 ff.) bei sich hatte. Gestützt auf die Nummer der SIM-Karte sei die IRC-Abfrage vorgenommen worden. Dabei seien gemäss einer Kontrollüberprüfung keine Fehler vorgefallen. Dass diese rückwirkende Überwachung keine Ergebnisse ergeben habe, deute darauf hin, dass A.________ zu dieser Zeit eine andere SIM-Karte/Rufnummer verwendet habe.