Abschliessend wird im Nachtrag festgehalten, Abklärungen bei der temporären Zuzugsadresse der beiden Beschuldigten hätten ergeben, dass beide in der Nacht vom 4. auf den 5. Mai 2020 nicht in der Unterkunft gewesen seien. Anlässlich der Anhaltung nach dem Einschleichdiebstahl am 4. Mai 2020 wurden bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von A.________ sowie von C.________ Ganzkörperfotos erstellt (pag. 230 f.). Gemäss den Effektenverzeichnissen (pag. 233 ff.) hat A.________ am 4. Mai 2020 u.a. ein Mobiltelefon Samsung inkl. SIM-Karte Lycamobile mit sich geführt. Bei C.________ wurde kein Mobiltelefon verzeichnet. Der Akten-/Telefonnotiz vom 31. Juli 2020 der Staatsanwältin R._____