_ zweifelsfrei identifiziert. Für dessen Glaubwürdigkeit spreche zudem, dass es offen zugegeben habe, dass es den zweiten Täter nicht klar identifizieren könne. Der Vorinstanz sei zuzustimmen, den Opferaussagen sei Glauben zu schenken. Der Beschuldigte hingegen habe immer wieder andere Versionen zu Protokoll gegeben. In seinen Äusserungen seien viele Widersprüche enthalten. Er handle frei nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung. Immer wenn er in Bedrängnis gerate, reagiere er mit zynischen Gegenfragen. Weiter werde der Beschuldigte oft aggressiv und teilweise laut.