Die vorliegend gestohlene Uhr könne aus Distanz und bei lediglich kurzer Begutachtung aber als teure Uhr erscheinen. Der Beschuldigte habe es zudem auch als lohnenswert erachtet, Grillbesteck zu entwenden. Auch sei es nicht weniger risikoreich, am helllichten Tag in ein Haus einzubrechen, als an einer vielbefahrenen Strasse einen Raub zu begehen. Die beiden Täter seien forsch und unerschrocken zu Werke gegangen und hätten das Risiko nicht gescheut. Das Opfer habe erlebnisbasiert und glaubhaft ausgesagt. Es habe das Kerngeschehen so gut wie möglich beschrieben. Zudem habe es C.________ zweifelsfrei identifiziert.