Das Opfer habe die Person, welche ihn von hinten angegriffen habe, nur für wenige Sekunden von hinten gesehen, dennoch habe dieses anlässlich der Einvernahme vom 30. Juni 2020 auf Vorhalt des Fotos (pag. 273) ausgesagt, es könne wegen der Grösse, dem Alter und der Postur sehr wohl der Beschuldigte gewesen sein (pag. 266 f. Z. 263 ff.). Der Modus operandi der Täter sei ein Klassiker: Nach Ablenkung des Opfers durch die erste Person werde es von der zweiten Person überrumpelt. Der Beschuldigte habe zu Protokoll gegeben, dass er keine billige Uhr stehlen würde. Die vorliegend gestohlene Uhr könne aus Distanz und bei lediglich kurzer Begutachtung aber als teure Uhr erscheinen.