11 Die Kameraaufnahmen des Bahnhofs Bern würden zudem lediglich 72 Stunden gespeichert, weshalb deren Sichtung heute nicht mehr möglich sei. Nach Akzeptanz des erstinstanzlichen Urteils durch C.________ würden die Aussagen des Beschuldigten überdies noch mehr «schwächeln». Auch lasse die Urteilsakzeptanz von C.________ nur den Schluss zu, dass es sich beim vom Opfer geschilderten zweiten Täter (pag. 265 f.) um den Beschuldigten handeln müsse. C.________ kenne sich nicht aus in Bern und andere Kollegen habe dieser hier nicht.