Es gebe zahlreiche Botschaften mit Kameras. Trotzdem seien keine Zeugen gefunden worden, die den Beschuldigten identifizierten. Es sei nicht nachvollziehbar, dass der Beschuldigte unter diesen Umständen einen Raub begehe. Das Risiko, gesehen zu werden, sei hoch. Absurd sei auch die Angabe im Anzeigerapport, wonach die Beschuldigten beim Raub in Richtung L.________platz unterwegs gewesen sein sollen. Dies würde bedeuten, dass sie sich nochmals in Richtung Polizeiposten bewegt hätten.