und A.________ (pag. 231), die Akten-/Telefonnotiz der zuständigen Staatsanwaltschaft vom 21. Juli 2020 (pag. 232), die anlässlich der Anhaltung vom 4. Mai 2020 erstellten Effektenverzeichnisse (pag. 233 ff.), Fotos des vom Beschuldigten anlässlich dessen Zuführung mitgeführten Mobiltelefons (pag. 237-241) und SIM-Karte (pag. 236), der Nachtrag zum vorgenannten Anzeigerapport vom 21. Juli 2020 inkl. SBB-Fahrplan (pag. 242 ff.) sowie die Akten- und Telefonnotiz der zuständigen Staatsanwaltschaft vom 31. Juli 2020 bezüglich ihrer Nachfrage bei der Kantonspolizei betreffend die rückwirkende Überwachung der Rufnummer von A.__